Maschinen- und Anlagenführer m/w/d
iDie Tätigkeit im Überblick Maschinen- und Anlagenführer/innen richten Fertigungsmaschinen und -anlagen ein, nehmen sie in Betrieb und bedienen sie. Sie rüsten die Maschinen auch um und halten sie instand. Maschinen- und Anlagenführer/innen arbeiten in industriellen Produktionsbetrieben unterschiedlicher Branchen, vor allem in der Metall-, Kunststoff-, Pharma-, Nahrungsmittel-, Fahrzeugbau-, Druck- und Textilindustrie. Die Ausbildung im Überblick Maschinen- und Anlagenführer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird in der Industrie in den folgenden Schwerpunkten angeboten: Metall- und Kunststofftechnik Textiltechnik Textilveredelung Lebensmitteltechnik Druckweiter- und Papierverarbeitung
Rahmenlehrplan Hinweise
Rahmenlehrpläne der Berufsschule für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004 i.d.F. vom 14.06.2007)
Verordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 27. April 2004 (BGBl. I S. 647), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. August 2007 (BGBl. I S. 2134) geändert worden ist. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.8.2007 I 2134
Blockplan 2024/25
Hier finden Sie Informationen zur Einschulung und Unterrichtstagen für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer
Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004 i.d.F. vom 14.06.2007) Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/ Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.03.2006)